Fahrerlaubnis

Der   Eigner   oder   Führer   eines   Wasserfahrzeugs   muss   über   einen   Bootsführerschein  desjenigen  Staates  verfügen, unter dessen Flagge das Wasserfahrzeug fährt.  Falls  in  diesem  Heimatstaat  kein Befähigungsnachweis    erforderlich    ist, gelten  die  kroatischen  Vorschriften.  Der Führer   eines   unter   kroatischer   Flagge fahrenden  Wasserfahrzeugs  muss  über einen  gültigen  Boots-  oder  Yachtführerschein  verfügen  oder  über  ein  anderes Genehmigungsdokument   zum   Führen von  Booten  und  Yachten,  das  von  einer  im  Ausland  zuständigen  Institution ausgestellt  wurde  und  vom  kroatischen Ministerium  für  Seefahrt,  Verkehr  und Infrastruktur    (MPPI)    anerkannt    wird.
 
Das  Verzeichnis  der  entsprechend  anerkannten  Dokumente  /  Genehmigungen ­finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.
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