Der Eigner oder Führer eines Wasserfahrzeugs muss über einen Bootsführerschein desjenigen Staates verfügen, unter dessen Flagge das Wasserfahrzeug fährt. Falls in diesem Heimatstaat kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, gelten die kroatischen Vorschriften. Der Führer eines unter kroatischer Flagge fahrenden Wasserfahrzeugs muss über einen gültigen Boots- oder Yachtführerschein verfügen oder über ein anderes Genehmigungsdokument zum Führen von Booten und Yachten, das von einer im Ausland zuständigen Institution ausgestellt wurde und vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur (MPPI) anerkannt wird.
Das Verzeichnis der entsprechend anerkannten Dokumente / Genehmigungen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.
Das Verzeichnis der entsprechend anerkannten Dokumente / Genehmigungen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.