Auf einem im Eigentum einer physischen Person oder mehrerer physischen Personen befindlichen Wasserfahrzeug, das die Gewässer der Republik Kroatien befährt, dürfen sich während der Fahrt der Eigner selbst und seine engeren Familienangehörigen aufhalten sowie Personen, die vom Eigner hierfür schriftlich bevollmächtigt sind.
Die Unterschrift des Eigners unter der schriftlichen Vollmacht ist von einem in- oder ausländischen Notar zu beglaubigen.
Die Unterschrift des Eigners unter der schriftlichen Vollmacht ist von einem in- oder ausländischen Notar zu beglaubigen.