Ist es notwendig, eine schriftliche Vollmacht zu haben?

Auf   einem   im   Eigentum   einer   physischen  Person  oder  mehrerer  physischen Personen  befindlichen  Wasserfahrzeug, das  die  Gewässer  der  Republik  Kroatien befährt,  dürfen  sich  während  der  Fahrt der  Eigner  selbst  und  seine  engeren  Familienangehörigen aufhalten sowie Personen,  die  vom  Eigner  hierfür  schriftlich bevollmächtigt sind.
 
Die Unterschrift des Eigners unter der schriftlichen Vollmacht ist von einem in- oder ausländischen Notar zu beglaubigen.
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